Über Schädigungen gewerblicher Betriebe durch verunreinigte Luft
Die Umschau • 10.7.1897
In einem Vortrage vor der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege zu Berlin am 27. April 1896 habe ich den Nachweis der Notwendigkeit geführt, die bereits vorhandenen Vorschriften über Reinerhaltung der Luft gesetzlich zu regeln. Seitdem haben die gesetzgebenden Faktoren das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich angenommen, welches in den §§ 905 bis 907 luftrechtliche Grundsätze enthält, an die man das Luftgesetz leicht anknüpfen könnte.